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Antiquitäten. Auch da geht es oft um sehr viel Geld und nicht jeder Anbieter ist seriös.

Auch hier kann Ihnen unser Treuhandservice helfen Sie vor unangenehmen Überraschungen zu schützen.

Ein Beispiel aus der jüngeren Vergangenheit:

Da wurde im Internet von einen nicht unbedeutenden Auktionshaus in einem nicht gerade armen Land eine weniger als 30 Zentimeter kleine Antiquität angeboten, die angeblich aus einen asiatischen Land stammte.

Kaufpreis: Der Gegenwert eines Bungalows in München.

Der Vertrag zwischen Auktionshaus und Käufer sah ein 4wöchiges Rückgaberecht ohne Angabe von Gründen vor. Das Geld floss, das Figürchen kam, Absender war aber nicht mehr das Aktionshaus, sondern eine unbekannte Person aus einem Drittland.

Jetzt besteht der begründete Verdacht, dass es sich um eine Fälschung handelt.

Der ehemalige Eigentümer sagt: "Das ist keine Fälschung und ausserdem habe ich auch kein Rückgaberecht eingeräumt". Das Auktionshaus sagt: "Wir waren ja nur Vermittler und haben im Auftrag gehandelt".

Das Geld ist weg.

So, jetzt stellen Sie sich einmal vor wie es weitergeht, wenn der Käufer als Deutscher in Deutschland sitzt, das angeblich nur vermittelnde Auktionshaus z. B. in Luxembourg und der ehemalige Eigentümer z. B. in Litauen.

Und stellen Sie sich einmal vor, wie es am Ende aussieht, wenn bei dem Auktionshaus und dem ehemaligen Besitzer nichts mehr zu holen ist.

Der Vorschlag einen Treuhandservice zwischen zu schalten, bei dem Anwälte auch noch bei der Vertragsgestaltung mitwirken könnten, wäre vielleicht mit: "Das können wir nicht machen" oder "Der Verkäufer will sich darauf nicht einlassen" beschieden worden.

Möglicherweise wäre der Grund der Ablehnung aber schlicht der gewesen, dass das Einschalten des Treuhandservices einen Betrug, den Verkauf einer Fälschung nicht als aussichtsreich hätte erscheinen lassen.

Die Frage eines Anwalts: "Warum haben Sie denn bei dieser Summe keinen Treuhandservice zwischengeschaltet?", beantwortete der wahrscheinlich Betrogene mit. "Soweit habe ich echt nicht gedacht".

Was nur vermutet werden kann ist, dass der Käufer sich mit dem Kauf der aus dem asiatischen Raum stammenden Antiquität auch noch strafbar gemacht hat, womit er ein weiteres Problem hat.


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